Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, nachfolgend VL, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen wir hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1. dieser VL.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller, dass er Unternehmer ist.
2. Vertragsabschluss
2.1.Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2.Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel i. S. v. § 312b BGB (Annahme) oder durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung.
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.
3. Preise
3.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz gemäß schriftlichem Angebot.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Wir sind berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1.Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der uns gesetzten Frist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen oder uns. Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt, auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben. Gleiches gilt für den Fall der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.5. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners.
4.6. Wir wählen Verpackungen, Versandart und -weg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus.
4.7. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen wir selbst trotz rechtzeitiger Bestellung von unserem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 3 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt unser Vertragspartner seine hierdurch begründete Forderung gegen seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
8. Produkthaftung
8.1. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit auch keinerlei Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebene Ware. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel Informationen hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher vorliegen. Auf Anforderung informieren wir unseren Vertragspartner umfassend über die Eignung der Produkte.
8.3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten unseres Vertragspartners übernehmen wir keinerlei Haftung für ihm etwaig entstehende Schäden.
9. Gewährleistung
9.1.Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit und/oder offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Besteller hat bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise zum Beispiel durch Bedruckung, Bepatchung oder Bestickung verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware. Die Gefahr, dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung der Ware z.B. durch Bedruckung, Bepatchung und/oder Bestickung eine etwaige Zertifizierung ihre Geltung verliert, trägt der Käufer.
9.4. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt. Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
10. Vertrieb, Copyright
10.1. Für den Fall, dass unser Vertragspartner die Ware weitervertreibt, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder und Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen bzw. textlichen Zustimmung eingesetzt werden.
10.3. Uns steht das Copyright und alle Urheberrechte an unserem zur Verfügung gestellten Werbematerial und Fotos oder von Teilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Nur bei von uns erteilter vorheriger ausdrücklicher schriftlicher oder textlicher Zustimmung ist unser Vertragspartner zur Nutzung, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen, berechtigt. Die von uns erteilte Zustimmung kann von uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners für diesen Fall sind ausgeschlossen.
11. Verjährung
11.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort.
12. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
13. Sonstiges
13.1. Es gilt für alle mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 13.2. Diese VL gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
13.3 Erfüllungsort für die Lieferung und die Verpflichtungen des Vertragspartners ist unser Firmensitz.
13.4. Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern sich der Streit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen VL bezieht, Hamburg.
13.5. Von einer eventuellen Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2017